ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
Verkauf des ehemaligen Güterbahnhofs Leutersdorf in Kombination mit
dem Wohn- und Geschäftshaus Straße der Jugend 13 und 13a
Die Gemeinde Leutersdorf beabsichtigt, die beiden folgenden gemeindeeigenen Immobilien mit Entwicklungs- und Investitionsverpflichtungen zu veräußern:
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Objekt 1 |
Objekt 2 |
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Objektbeschreibung |
Ehemaliger Güterbahnhof |
Wohn- und Geschäftshaus |
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Anschrift |
02794 Leutersdorf, ehemaliger Güterbahnhof |
Straße der Jugend 13 und 13a, 02794 Leutersdorf |
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Flur / Flurstück |
Niederleutersdorf / 481/5 |
Niederleutersdorf / 29 c |
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Grundstücksgröße |
ca. 5.745 m² |
ca. 1.450 m² |
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Bisherige Nutzung |
Lagerhalle und Büro |
Wohnnutzung und öffentliche Nutzung |
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Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) |
0,95 €/m² für Grünland, Stichtag 01.01.2026 |
23,00 €/m² für Bauland, Stichtag 01.01.2026 |
Die Veräußerung der beiden Objekte erfolgt nur gemeinschaftlich an einen Bieter! Der Kaufvertrag beinhaltet die Option der Rückübertragung der Objekte an die Gemeinde für den Fall, dass das Nutzungs-, Investitions- und Umsetzungskonzept nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgreich umgesetzt wird.
Objektbeschreibung und Zustand
Für beide Immobilien liegen Verkehrswertgutachten vor:
Objekt 1
Der Güterbahnhof ist grundsätzlich für eine gewerbliche Nutzung geeignet; die Lage wird als durchschnittlich bewertet. Das vor etwa 100 Jahren errichtete Gebäude befindet sich in einem schlechten Bau- und Unterhaltungszustand, es wurde in den vergangenen Jahren nicht instandgehalten und verfügt über keine nutzbare Ausstattung sowie Anschlüsse (Abwasser, Strom, Gas, Internet/Telefon). Im derzeitigen Zustand ist eine Vermietung nach den Angaben des Gutachtens nicht möglich.
Der Bodenrichtwert beruht auf den Angaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz bzw. BORIS Sachsen zum Stichtag 01.01.2026 und ist nicht mit dem Verkehrswert der gesamten Immobilie gleichzusetzen.
Hinweis zu festgestellten Abfällen:
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AVV 17 01 06* Nach den vorliegenden Unterlagen wurden auf dem Grundstück Abfälle mit dem Abfallschlüssel AVV 17 01 06* festgestellt. Amtliche Bezeichnung: „Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“. |
Die hierzu bei der Gemeinde vorhandenen Unterlagen werden Kaufinteressenten zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Interessenten sollen sich vor Abgabe eines Angebotes über den Grundstückszustand und die vorliegenden Erkenntnisse informieren.
Objekt 2
Die zwei Gebäude sind für eine Wohn- oder Büronutzung geeignet; die Lage wird als durchschnittlich bewertet. Die in den 1930er-Jahren errichteten Gebäude wurden in den vergangenen Jahren nicht instand gehalten. Die Ausstattung ist verschlissen, die optische Präsentation wird im Gutachten als schlecht eingestuft. Im derzeitigen Zustand ist eine Vermietung nach den Angaben des Gutachtens nicht möglich.
Hinweis zu Altlasten und Lage:
Ein Gutachten zur Altlastenermittlung wurde nicht erbracht, aufgrund des Baujahrs und der ehemaligen Nutzung ist ein Altlastenverdachtsmoment nicht auszuschließen. Das Objekt liegt in einem Hochwasserrisikogebiet.
Der Bodenrichtwert beruht auf den Angaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz bzw. BORIS Sachsen zum Stichtag 01.01.2026 und ist nicht mit dem Verkehrswert der gesamten Immobilie gleichzusetzen.
Entwicklungsziel
Ziel ist die dauerhafte Wiedernutzung und energetische Sanierung der Gebäude am Standort Leutersdorf, sowie die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Gemeinde.
1. Energetische Sanierung
Die Gebäude sind innerhalb von zwei Jahren ab einem im notariellen Kaufvertrag festzulegenden Stichtag energetisch zu sanieren. Art, Umfang und Nachweis werden auf Grundlage des vom Erwerber vorzulegenden Sanierungskonzeptes im Kaufvertrag konkretisiert. Die bei Ausführung geltenden gesetzlichen Anforderungen sind einzuhalten.
2. Technische Gebäudeausrüstung
Die Objekte sind mit der für die vorgesehene Nutzung erforderlichen technischen Gebäudeausrüstung nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Stand der Technik auszustatten.
Kaufpreis /Mindestgebot und Konzept
Für die zum Verkauf stehenden Grundstücke und Gebäude wurde der Verkehrswert durch ein Wertgutachten ermittelt.
Der auf Grundlage des Wertgutachtens festgestellte Verkehrswert beträgt insgesamt 41.000 EUR.
Dieser Verkehrswert bildet gemäß § 90 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) die Untergrenze für die Veräußerung.
Das Mindestgebot beträgt daher 41.000 EUR.
Kaufangebote unterhalb des Mindestgebotes werden im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens nicht berücksichtigt.
Die Bieter werden aufgefordert, ein verbindliches Kaufpreisangebot abzugeben. Das Kaufpreisangebot muss mindestens dem vorgenannten Mindestgebot entsprechen.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das höchste oder ein bestimmtes Angebot anzunehmen. Die endgültige Entscheidung über die Veräußerung und die Auswahl des Erwerbers erfolgt durch das zuständige Organ der Gemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der in dieser Ausschreibung genannten Auswahlkriterien.
Die Gemeinde behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit aufzuheben oder zu beenden, insbesondere wenn kein wirtschaftlich oder sachlich geeignetes Angebot vorliegt. Aus der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren können keine Ansprüche gegen die Gemeinde hergeleitet werden.
Mit dem Kaufpreisangebot ist ein nachvollziehbares Nutzungs-, Investitions- und Umsetzungskonzept einzureichen. Es soll insbesondere enthalten:
• vorgesehene Nutzung der Gebäude
• Konzept und Zeitplan für die energetische Sanierung sowie die technische Gebäudeausrüstung
• geplanter Investitionsumfang
• Konzept zur Ansiedlung oder Erweiterung von mindestens einem Unternehmen
• Konzept zur Schaffung von festen Arbeitsplätzen in der Gemeinde Leutersdorf im Zusammenhang mit dem Erwerb der Objekte
• Darstellung der Finanzierung und auf Anforderung geeignete Bonitätsnachweise
• Erklärung zur Übernahme der genannten Entwicklungs- und Investitionsverpflichtungen
Die Zulässigkeit der konkret beabsichtigten Nutzung ist vom Interessenten eigenständig zu prüfen. Die Ausschreibung enthält keine Zusicherung einer bestimmten bau- oder planungsrechtlichen Nutzbarkeit.
Auswahl und vertragliche Sicherung
Die Auswahl erfolgt unter Beachtung der kommunalrechtlichen Vorgaben. Neben dem Kaufpreis werden insbesondere Bonität, gesicherte Finanzierung sowie Plausibilität und Umsetzbarkeit des Konzeptes berücksichtigt.
Die Entwicklungs- und Investitionsverpflichtungen werden Bestandteil des notariellen Grundstückskaufvertrages. Dort werden insbesondere Fristbeginn, Nachweise, Bindungszeiträume, Kontrollmöglichkeiten der Gemeinde und angemessene Rechtsfolgen bei nicht oder nicht fristgerechter Umsetzung geregelt. Geeignete vertragliche und dingliche Sicherungen bleiben vorbehalten.
Angebotsfrist und Vorbehalt
Angebotsfrist: Freitag, den 06.11.26, 11:00 Uhr
Das vollständige Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Kaufangebot Güterbahnhof und Straße der Jugend 13/13a - nicht öffnen“ an die Gemeinde Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersdorf, zu richten.
Die Gemeinde kann das Verfahren aufheben, im rechtlich zulässigen Rahmen weitere Verhandlungen führen oder von einer Veräußerung absehen. Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlussfassung des zuständigen Gemeindeorgans, der abschließenden kommunalrechtlichen Prüfung und gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen.
Aus der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Notar-, Grundbuch- und sonstige Erwerbsnebenkosten trägt der Käufer.
Kontakt
Gemeinde Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersdorf
Tel. 03586 3307-0
E-Mail:
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können mit Herrn Senftleben vereinbart werden.
Leutersdorf, den 09.10.2026
Bianka Smykalla
Bürgermeisterin



