Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
der Gemeinde Leutersdorf für das Jahr 2023


1. Kindertageseinrichtungen


1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

 

 

Betriebskosten je Platz

Krippe 9 h
in €

Kindergarten 9 h
in €

Hort 6 h
in €

erforderliche Personalkosten

1.093,52

455,64

246,04

erforderliche Sachkosten

329,59

137,33

74,16

erforderliche Betriebskosten

1.423,11

592,97

320,20

 

Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten

(z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Std.).

 

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

 

 

Krippe 9 h
in €

Kindergarten 9 h
in €                

Hort 6 h
in €

 

 

vor SVJ*

nach SVJ*

 

Landeszuschuss           .

271,07

271,07

180,72

Elternbeitrag (ungekürzt)

200,00

100,00

100,00

60,00

Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger, Ergänzungspauschale Bund)

952,04

221,90

221,90

79,48

 *SVJ-Schulvorbereitungsjahr


2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

entfällt, keine Kindertagespflege im Angebot

 

Leutersdorf, den 22.05.2024

Scholze
Bürgermeister

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