Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge

Moderne Herzregion mit Zukunft

 

Regionalbudget 2023 – Förderung von Kleinprojekten wird fortgesetzt.

 

Für die LEADER-Region „Naturpark Zittauer Gebirge“ stehen auch im Jahr 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung. Die Fördermittel aus dem Programm „Regionalbudgets im ländlichen Raum2023“ sollen weiterhin die erfolgreiche Umsetzung von kleinen Projekten der Kommunen und gemeinnützigen Vereine unterstützen. Förderfähig sind investive Vorhaben, die eine Gesamtinvestitionssumme von 20.000 Euro Brutto nicht überschreiten.

Mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln sollen dieses Jahr Vorhaben umgesetzt werden, welche der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte bzw. Dörfer dienen. Weiterhin soll die ländliche Infrastruktur gestärkt werden. 

 

Das Regionalmanagement für das Gebiet „Naturpark Zittauer Gebirge“ informiert und berät Sie gern zu allen Belangen des LEADER-Förderprogrammes. Das Team steht für Sie zur Verfügung, um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

 

Der Aufruf für das Regionalbudget 2023 erfolgt am 23. Mai 2023.
Die Einreichungsfrist für die Projekte endet am 27. Juni 2023 um 12:00 Uhr.

 

Genauere Informationen finden Sie auch im Internet unter
https://www.stadtsanierung-zittau.de/regionalentwicklung/regionalbudget

 

Kontakt:

Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Markt 9
02763 Zittau

 

Ansprechpartner:

Richard Kuntzsch, Julia Böske

Telefon: 03583 5499-430 /-440                

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Der Landkreis Görlitz sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter für das Verwaltungsgericht Dresden. Bewerben Sie sich für die Amtsperiode 2024 bis 2028!
Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter mit. Das Verwaltungsgericht entscheidet über Streitfragen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel des Bau-, Straßen-, oder Gebührenrechts. Für die interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz.


Die Bewerber für das Amt

  • müssen Deutsche sein
  • sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben

Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Liebe Eltern
, alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren sind, werden im August 2024 schulpflichtig und sind durch die Personensorgeberechtigten in der Grundschule anzumelden. Es sind an der Grundschule Leutersdorf alle Kinder anzumelden, die ihren Hauptwohnsitz in Leutersdorf bzw. Spitzkunnersdorf haben und im vorgegebenen Zeitraum geboren wurden.

Das Errichten von Gartenbrunnen

„Hauptsache, man ist unabhängig…“

Der Wunsch nach unabhängiger (Brauch-) Wasserversorgung war vor dem Hintergrund der ungewöhnlich trockenen Jahre 2018 und 2019 von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu hören, die sich zum Bau eines Gartenbrunnens entschieden haben.

Wenn Sie einen Brunnen bohren lassen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

 

Grundsteuer-Reform: Gemeinde Leutersdorf ruft zur Abgabe auf

Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Gemeinde Leutersdorf appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Gemeinde. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.

Über die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer und das „Wofür die Grundsteuer“ informiert auch ein Video: Link.

Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen der Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. D.h. das Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungerklärungen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz. Erst wenn alle Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in der Gemeinde Leutersdorf vorliegen, kann der Gemeinderat im Jahr 2024 über den Grundsteuerhebesatz ab 2025 entscheiden. Ohne Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durch fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärung, kann eine sachgerechte Debatte über die örtlichen Hebesätze nicht stattfinden. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe.

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.sachsen.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Flurstückszähler und -nenner, amtliche Fläche, Bodenrichtwert oder Ertragsmesszahl für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist über diese Internetseite zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster  bzw. Grundbuch sowie  den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt oder beim Grundbuchamt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.sachsen.de Erklär-Videos und Ausfüllanleitungen für ELSTER. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Zudem sind viele hilfreiche Informationen auf der Internetseite zu finden, jeweils für Mieter und Pächter, Eigentümer, Land- und Forstwirte, Kommunen, Steuerberater, Erbbauberechtigte.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Löbau ist unter der Rufnummer 03585 455-567 zu erreichen.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

Ø Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Gemeinde Leutersdorf ist daran nicht beteiligt.

Ø Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.

Ø Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:

·     unbebaute Grundstücke

·     Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen)

·     betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)

 

Von April bis Juni haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Informationsschreiben ihres Finanzamts erhalten. Darin wurde das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem das oder die Grundstücke beim Finanzamt geführt werden. Dieses muss bei der Abgabe der Feststellungserklärung mit angegeben werden. Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, kann das Aktenzeichen beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.

 

Ø Möglichkeiten der Abgabe:

·     Kostenlos online mit ELSTER-Zertifikat: www.elster.de (Übrigens: Die Abgabe der Steuererklärung ist auch über das Zertifikat von Angehörigen erlaubt.)

·     Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke steht ein weiterer kostenloser Online-Service zur Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung – »Grundsteuererklärung für Privateigentum« (mit und ohne ELSTER-Zertifikat nutzbar).

·     Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten

·     Wenn die Online-Abgabe mangels entsprechender Technik nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Ø Serviceangebote der Finanzverwaltung:

·     Ausführliche Informationen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zur Grundsteuer: www.grundsteuer.sachsen.de

·     Grundsteuerportal (Geodatenportal): Grundsteuerportal Sachsen 2022

·     Erklär-Videos auf YouTube: Erklärung zur Grundsteuerreform in ELSTER

·     Grundsteuer-Hotline unter 03585 455-567 (Di. 9 bis 12 Uhr und Do. 14 bis 17 Uhr)

Ø Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

 

Ø Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Gemeinde Leutersdorf. Somit sind erst dann Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht zu leisten.