Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde
Merkblatt zur Borkenkäferbekämpfung
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Das Kreisforstamt hat ein Merkblattzur Borkenkäferbekämpfung durch Verbrennen des befallenen Materials im Landkreis Görlitz veröffentlicht.
Das Merkblatt kann von der Internetseite des Landkreises Görlitz heruntergeladen werden.
-> Link zum herunterladen des Merkblattes
Darüber hinaus ist am 22. März 2019 ist die Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald im Landkreis Görlitz in Kraft getreten. Nähere Informationen dazu sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter der Rubrik Waldschutzinformatioen zu finden.
Gemeinderatswahl am 26. Mai
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Am 26. Mai wurde in der Gemeinde Leutersdorf der Gemeinderat neu gewählt. Das Wahlergebnis ist hier, vorbehaltlich des Ergebnisses der Wahlprüfung durch das Landratsamt, nachfolgend dargestellt. Es wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses mündlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung mit Benennung der Einspruchsmöglichkeiten erfolgt im Gemeindeblatt am 28. Juni 2019.
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Leutersdorf,
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und
der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie
Ersatzpersonen der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019
Der Wahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Gemeinde Leutersdorf ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
- a) Zahl der Wahlberechtigten 2955
- b) Zahl der Wählerinnen und Wähler 1940
- c) Zahl der ungültigen Stimmzettel 57
- d) Zahl der gültigen Stimmzettel 1883
- e) Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 5408
Die Wahl des Gemeinderates erfolgte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in Gemeinden mit einem Wahlkreis
Für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zusammen abgegebenen gültigen Stimmen:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2613
Freie Wähler Leutersdorf 2795
Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge
Gesamtzahl der Sitze im Gemeinderat 14
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 6
Freie Wähler Leutersdorf 8
Es bleiben keine Sitze nach § 21 Abs. 3 KomWG unbesetzt.
Folgende Bewerberinnen und Bewerber sind gewählt und die für sie jeweils abgegebene gültige Stimmen
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Reihen-folge |
gewählte Bewerberin und Bewerber |
Stimmen |
1. |
Weber, Ralf, Fleischermeister |
514 |
2. |
Seidel, Friedhart, Selbstständig |
362 |
3. |
Krause, Sebastian, Laserschweißer |
289 |
4. |
Werder, André, Geschäftsführer |
248 |
5. |
Lindner, Annette, Zahnärztin |
216 |
6. |
Roscher, Ulf, Sozialversicherungsangestellter |
206 |
Freie Wähler Leutersdorf
Reihen-folge |
gewählte Bewerberin und Bewerber |
Stimmen |
1. |
Herzog, Sebastian, Fleischer/ Selbstständig |
631 |
2. |
Ratzmann, Thomas, Einzelhändler |
590 |
3. |
Wollmann, Robin, Kaffeeröster |
480 |
4. |
Seifert, Oliver, Logistiker |
237 |
5. |
Seidel, Marco, Bauunternehmer |
234 |
6. |
Schellenberger, Corinne, Sachbearbeiterin |
195 |
7. |
Koppsch, Andreas, Textilfacharbeiter |
193 |
8. |
Zadan, Dominik, Gastronom |
126 |
Namen der Ersatzpersonen und festgestellte Reihenfolge und die für sie jeweils abgegebene gültige Stimmen:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Reihen-folge |
Bewerberin und Bewerber |
Stimmen |
1. |
Neumann, Matthias, Rentner |
171 |
2. |
Halang, Lutz, Elektromeister |
153 |
3. |
Posselt, Christfried, Dipl.-Ing. Angestellter |
129 |
4. |
Hebenstreit, Rico, Selbstständig |
104 |
5. |
Hamann, Herbert, Fuhrunternehmer |
104 |
6. |
Günther, Anja, Angestellte, |
73 |
7. |
Jaeschke, Torsten, Finanzwirt |
44 |
Freie Wähler Leutersdorf
Reihen-folge |
Bewerberin und Bewerber |
Stimmen |
1. |
Mering, Maik, Prüfingenieur |
109 |
Rechtsbehelf
Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, beitreten. Für die Wahl des Gemeinderates am 26. Mai 2019 sind das 29 Wahlberechtigte.
Leutersdorf, den 28. Juni 2019
Scholze
Bürgermeister
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